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Arbeitssicherheit

Hitze im Betrieb: Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten

Hohe Temperaturen verändern Arbeitsbedingungen in Hallen, Werkstätten, Büros, Fahrzeugen und im Freien. Eine belastbare betriebliche Reaktion beginnt deshalb nicht bei einer einzelnen Thermometeranzeige, sondern bei der konkreten Tätigkeit, der Dauer und den Bedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz.

Aktualisiert:

Mitarbeiter prüft Maßnahmen gegen Hitzebelastung im Betrieb
KI-generiert

Warum das Thema relevant ist

Wärme, Sonneneinstrahlung, körperliche Arbeit, Schutzkleidung und fehlende Erholungsmöglichkeiten können sich gegenseitig verstärken. Konzentration und sichere Arbeitsausführung können beeinträchtigt werden. Innenräume und Außenarbeit brauchen dabei unterschiedliche Maßstäbe: Für Arbeitsräume konkretisiert die ASR A3.5 die Raumtemperatur. Bei Arbeitsplätzen im Freien sind zusätzlich Witterung und natürliche UV-Strahlung zu beurteilen; hierzu gehören die ASR A5.1 und die gesonderte Hitze-Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten.

Was Unternehmen prüfen sollten

Die folgenden Punkte helfen, aus einer allgemeinen Hitzewarnung einen tätigkeitsbezogenen betrieblichen Ablauf zu machen:

  1. Betroffene Bereiche und Tätigkeiten bestimmen. Erfassen Sie nicht nur Büros, sondern auch Produktionsbereiche, Lager, Werkstätten, Ladezonen, Fahrzeuge und zeitweise Außenarbeiten. Betrachten Sie Schichtzeiten, Aufenthaltsdauer, Arbeitsschwere, Schutzkleidung sowie zusätzliche Wärmequellen. Raum- und Außenlufttemperaturen sollten nachvollziehbar und am passenden Ort ermittelt werden; eine Wetter-App allein beschreibt den Arbeitsplatz nicht vollständig.
  2. Aufheizung von Innenräumen begrenzen. Prüfen Sie außen- oder innenliegenden Sonnenschutz, dessen rechtzeitige Steuerung, Lüftungsmöglichkeiten und Nachtabkühlung. Reduzieren Sie vermeidbare innere Wärmelasten, etwa durch nur bei Bedarf betriebene Geräte. Ventilatoren oder Kühlung sind auf den Arbeitsbereich, mögliche Zugluft, Staubaufwirbelung und betriebliche Hygieneanforderungen abzustimmen.
  3. Außenarbeit, Hitze und UV-Strahlung zusammen betrachten. Im Freien wirken Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wind, Sonnenstrahlung, Bekleidung und Arbeitsschwere zusammen. Technische Verschattung, veränderte Einsatzorte und Zeitfenster sowie geeigneter Haut- und Augenschutz sind deshalb gemeinsam zu prüfen. Die ASR A5.1 behandelt natürliche UV-Strahlung und weitere Witterungseinflüsse; Hitze wird in der gesonderten ASTA-Empfehlung behandelt.
  4. Arbeitsorganisation an die Belastung anpassen. Schwere Arbeiten können – soweit betrieblich möglich – in kühlere Zeiten verlegt, durch Hilfsmittel erleichtert oder aufgeteilt werden. Prüfen Sie Arbeitsrhythmus, Tätigkeitsunterbrechungen, Pausenorte, Vertretung und realistische Leistungsziele. Maßnahmen müssen auch für Fremdfirmen, Instandhaltung und ungeplante Störungen verständlich geregelt sein.
  5. Getränke und besonders zu berücksichtigende Gruppen einplanen. Die Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke ist entsprechend der Bewertung erreichbar zu organisieren; Führungskräfte sollten regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme ermöglichen. Eine pauschale medizinische Trinkmenge für alle ist nicht sachgerecht. Besondere Arbeitsbedingungen oder individuelle gesundheitliche Fragen gehören vertraulich in die arbeitsmedizinische Beratung, nicht in allgemeine Teamlisten.
  6. Warnsignale, Erste Hilfe und Dokumentation klären. Unterweisen Sie Führungskräfte und Beschäftigte zu betrieblichen Meldewegen, Tätigkeitsunterbrechung und Erste-Hilfe-Ablauf bei akuten Auffälligkeiten. Legen Sie Auslösekriterien, Verantwortliche und Kommunikationswege fest. Dokumentieren Sie Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung und prüfen Sie nach Hitzeperioden, ob Sonnenschutz, Organisation und Notfallabläufe tatsächlich funktioniert haben.

Betriebliche Einordnung und Grenzen

Aus einem einzelnen Temperaturwert folgt kein pauschales Arbeitsverbot. Die ASR A3.5 sieht für sommerlich erwärmte Innenräume ein abgestuftes Vorgehen vor: Bei mehr als 30 °C Raumlufttemperatur sind wirksame Maßnahmen erforderlich; oberhalb von 35 °C ist ein Raum während der Überschreitung ohne besondere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit nicht geeignet. Tätigkeit, Klimaeinflüsse, Schutzkleidung und besonders zu berücksichtigende Beschäftigte bleiben Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Die ASTA-Empfehlung für Außenarbeitsplätze bietet ein vereinfachtes Bewertungsverfahren, entfaltet aber keine Vermutungswirkung nach der Arbeitsstättenverordnung. Dieser Beitrag ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch individuelle medizinische Beratung.

Wann Unterstützung sinnvoll wird

Wenn Hitze mehrere Arbeitsbereiche, Schichten oder besonders belastete Beschäftigtengruppen betrifft, reichen spontane Einzelmaßnahmen nicht aus. VerantwortungKlar unterstützt dabei, Auslösekriterien, Maßnahmenstufen, Verantwortlichkeiten und Wirksamkeitskontrolle festzulegen.

Hitzebelastung im Betrieb strukturiert betrachten

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