Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Wirkung entfalten – ohne Weisungsbefugnis
Sicherheitsbeauftragte sind nah am Arbeitsalltag. Wirksam werden sie nicht durch zusätzliche Verantwortung, sondern durch eine klare Rolle, ausreichend Zeit und verlässliche Kommunikationswege.

Warum das Thema relevant ist
Sicherheitsbeauftragte erkennen oft früh, wo Regeln im Alltag nicht greifen: ein unübersichtlicher Verkehrsweg, eine ungünstige Arbeitsroutine oder eine Schutzeinrichtung, die umgangen wird. Ihre Stärke liegt in der Nähe zu Kolleginnen, Kollegen und Arbeitsabläufen.
Gerade deshalb muss ihre Rolle sauber abgegrenzt sein. Sicherheitsbeauftragte übernehmen keine Unternehmerpflichten, haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis und ersetzen weder Führungskraft noch Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Sie unterstützen, beobachten, sprechen an und geben Hinweise.
Was Unternehmen konkret klären sollten
- Auswahl: Zuständigkeitsbereich, Arbeitsort, Schicht und fachliche Nähe berücksichtigen.
- Zeit: Beobachtungen, Gespräche und Qualifizierung dürfen nicht nebenbei unter Zeitdruck erfolgen.
- Kommunikation: Es braucht einen einfachen Weg zu Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
- Rückmeldung: Hinweise müssen sichtbar aufgenommen, bewertet und beantwortet werden.
Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt die Bestellpflicht nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Bestellung bei besonderer Gefährdung anordnen. In Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter.
Typische Fehlannahmen vermeiden
Problematisch wird es, wenn Sicherheitsbeauftragte als „Kontrolleure“ auftreten sollen oder stillschweigend Verantwortung für einen Bereich erhalten. Das schwächt Akzeptanz und verwischt Zuständigkeiten. Ebenso wenig genügt die bloße Benennung auf einer Liste.
Hilfreicher ist ein klarer Auftrag: aufmerksam beobachten, Kolleginnen und Kollegen ansprechen, sicherheitswidrige Zustände melden und bei betrieblichen Verbesserungen mitwirken. Entscheidungen über Maßnahmen, Ressourcen und Durchsetzung bleiben bei den dafür verantwortlichen Personen.
So wird die Zusammenarbeit praktisch
Ein kurzer regelmäßiger Austausch ist meist wirksamer als ein zusätzlicher umfangreicher Bericht. Sicherheitsbeauftragte bringen konkrete Beobachtungen ein; die Führungskraft benennt Zuständigkeit und nächsten Schritt; die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der fachlichen Bewertung. Für dringende Gefahren braucht es einen bekannten Eskalationsweg.
Wichtig ist die Rückkopplung: Wer Hinweise gibt, sollte erfahren, was geprüft wurde und warum eine Maßnahme erfolgt oder nicht erfolgt. So bleibt die Rolle glaubwürdig und Mitarbeitende erleben, dass Ansprechen tatsächlich etwas verändert.
Wann Unterstützung sinnvoll wird
Prüfen Sie nicht nur, ob Sicherheitsbeauftragte benannt sind. Prüfen Sie, ob ihr Einsatzbereich verständlich ist, ob sie Zeit und Qualifizierung erhalten und ob Hinweise zuverlässig bearbeitet werden. Genau dort entscheidet sich die praktische Wirksamkeit.
Wenn Sicherheitsbeauftragte zwar benannt sind, aber Zeit, Zuständigkeit, Qualifizierung oder ein verlässlicher Umgang mit Hinweisen fehlen, bleibt ihre Wirkung begrenzt. VerantwortungKlar klärt Rollen und schafft einen praktikablen Rückmeldeprozess.
Offizielle Grundlagen
- § 22 SGB VII – Sicherheitsbeauftragte
- DGUV – Häufige Fragen zu Sicherheitsbeauftragten
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
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