Gefährdungsbeurteilung für Freiburg und Umgebung

Gefährdungen systematisch bewerten und wirksame Maßnahmen ableiten.

Eine belastbare Gefährdungsbeurteilung (GBU) verbindet die tatsächliche Arbeitssituation mit klar priorisierten Maßnahmen. VerantwortungKlar unterstützt technische Betriebe in Freiburg und Umgebung dabei, Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und vorhandene Unterlagen strukturiert zu prüfen, Lücken sichtbar zu machen und umsetzbare nächste Schritte festzulegen.

  • klar abgegrenzter Prüfbereich
  • priorisierte Maßnahmen
  • nachvollziehbare Dokumentation
Berater bespricht Maßnahmen während einer Sicherheitsbegehung in einer Industriehalle.
KI-generiert

Woran Sie erkennen, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht belastbar ist

Typische Schwächen zeigen sich dort, wo Beurteilung, betriebliche Realität und Maßnahmen nicht mehr zusammenpassen.

Beurteilung nicht mehr aktuell

Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Stoffe oder Abläufe haben sich verändert, ohne dass die Gefährdungsbeurteilung angepasst wurde.

Maßnahmen ohne Priorität

Festgestellte Gefährdungen sind dokumentiert, aber Verantwortliche, Termine oder Prioritäten fehlen.

Verantwortlichkeiten unklar

Es ist nicht eindeutig geregelt, wer die Beurteilung aktualisiert, Maßnahmen umsetzt und deren Wirksamkeit kontrolliert.

Dokumentation ohne Praxisbezug

Die Unterlagen sind formal vorhanden, bilden die tatsächliche Arbeitssituation aber nicht ausreichend ab.

Kostenloser Selbstcheck

Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung belastbar?

Zwölf Prüffragen zeigen, an welchen Stellen fachliche Klärung, Zuständigkeit oder Dokumentation fehlen können. Ihre Antworten bleiben ausschließlich in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

01Sind Arbeitsbereiche und Tätigkeiten eindeutig abgegrenzt?
02Sind Beschäftigtengruppen und besonders schutzbedürftige Personen berücksichtigt?
03Wurden die tatsächlichen Arbeitsabläufe vor Ort aufgenommen?
04Sind alle relevanten Gefährdungsfaktoren systematisch betrachtet?
05Wurden vorhandene Schutzmaßnahmen und ihre Wirksamkeit bewertet?
06Sind zusätzliche Maßnahmen nach dem Stand der Technik festgelegt?
07Sind Verantwortliche und Umsetzungstermine eindeutig zugeordnet?
08Wurden Beschäftigte und Führungskräfte angemessen einbezogen?
09Sind Unterweisungen und Informationen aus den Ergebnissen abgeleitet?
10Ist die Wirksamkeitskontrolle geplant und nachvollziehbar dokumentiert?
11Ist geregelt, bei welchen Anlässen die Beurteilung fortgeschrieben wird?
12Sind Freigabe, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle betrieblich verantwortet?

0 von 12 Fragen beantwortet

Der Selbstcheck bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.

Einstiegspreis

Gefährdungsbeurteilung

ab 590 €

Systematische Bewertung eines klar abgegrenzten Arbeitsplatzes, einer Tätigkeit oder eines Betriebsbereichs.

  • vorbereitende Abstimmung
  • Sichtung vorhandener Unterlagen
  • betriebliche Aufnahme nach Vereinbarung
  • strukturierte Bewertung
  • priorisierte Maßnahmenübersicht
  • Ergebnisgespräch

Der Einstiegspreis gilt für einen eindeutig abgegrenzten Prüfbereich. Umfang, Anzahl der Tätigkeiten, vorhandene Unterlagen und Gefährdungslage bestimmen den konkreten Aufwand.

Der Einstiegspreis umfasst ausschließlich den vereinbarten Prüfbereich; eine vollständige unternehmensweite Bearbeitung ist nicht enthalten. Erforderliche Messungen, besondere Fachgutachten oder weiterführende Spezialbewertungen sind nur Bestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

Eine weitergehende Umsetzungsbegleitung muss gesondert vereinbart werden.

Der konkrete Aufwand richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungslage, vorhandenen Unterlagen und gewünschtem Leistungsumfang. Vor Beauftragung erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot mit klarer Leistungsabgrenzung.

Was wird geprüft?

Die Prüfung wird auf einen klar vereinbarten Tätigkeits-, Arbeitsplatz- oder Betriebsbereich begrenzt.

Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
  • tatsächliche Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte
  • eingesetzte Arbeitsmittel und Anlagen
  • relevante Gefahrstoffe und Betriebszustände
  • Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen
  • besondere Personengruppen, soweit vereinbart
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • vorhandene Gefährdungsbeurteilungen
  • technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
  • erkennbare Lücken und Widersprüche
  • Priorisierung des Handlungsbedarfs
  • Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen
Organisation und Umsetzung
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Termine und Maßnahmenverfolgung
  • Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Nachweise und Dokumentationsstruktur
  • betriebliche Aktualisierung und Wirksamkeitskontrolle

Was Sie erhalten

Strukturierte Bestandsaufnahme

Übersicht über vorhandene Unterlagen, betriebliche Situation und erkennbare Lücken.

Bewertung der Handlungsfelder

Nachvollziehbare Einordnung der festgestellten Gefährdungen und des Handlungsbedarfs.

Priorisierter Maßnahmenplan

Konkrete Maßnahmen mit empfohlener Priorität und klarer Zuordnung.

Dokumentierte Ergebnisse

Nachvollziehbare Zusammenfassung als Grundlage für die weitere betriebliche Bearbeitung.

So läuft die Bewertung ab

Auftragsklärung

Tätigkeit, Arbeitsbereich, Ziel und Leistungsgrenzen werden verbindlich festgelegt.

Unterlagenprüfung

Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und ergänzende Dokumente werden gesichtet.

Betriebliche Aufnahme

Arbeitsabläufe und tatsächliche Bedingungen werden nach Vereinbarung vor Ort aufgenommen.

Bewertung

Gefährdungen, vorhandene Maßnahmen und erkennbare Lücken werden strukturiert eingeordnet.

Maßnahmenpriorisierung

Erforderliche nächste Schritte werden fachlich priorisiert und nachvollziehbar dargestellt.

Ergebnisgespräch

Ergebnisse, Verantwortlichkeiten und weitere Schritte werden gemeinsam besprochen.

Vorbereitung und Unterlagen: Der Fachbeitrag „Gefährdungsbeurteilung: Ablauf, Unterlagen und Kostenfaktoren“ erläutert, welche Informationen vor einer Beauftragung sinnvoll sind und wie die Bearbeitung typischerweise abläuft.

Häufige Fragen

Können vorhandene Gefährdungsbeurteilungen verwendet werden?

Ja. Vorhandene Unterlagen werden als Ausgangspunkt verwendet und mit der tatsächlichen betrieblichen Situation abgeglichen.

Ist eine reine Online-Bearbeitung möglich?

Unterlagenprüfung und Abstimmungen können teilweise online erfolgen. Für die belastbare Bewertung tatsächlicher Arbeitsbedingungen kann eine betriebliche Aufnahme erforderlich sein.

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) die GBU erstellen?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) kann den Arbeitgeber fachlich bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und die Ausarbeitung übernehmen, sofern Umfang und erforderliche Fachkunde abgedeckt sind. Die Verantwortung für Freigabe, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle verbleibt beim Arbeitgeber.

Projektanfrage

Ihre Ausgangslage kurz einordnen

Mit wenigen Angaben kann das Erstgespräch gezielt vorbereitet und der voraussichtliche Leistungsumfang besser eingegrenzt werden.

  • keine Verpflichtung zur Beauftragung
  • keine Speicherung als Kundenkonto
  • Rückmeldung zur sinnvollen nächsten Vorgehensweise
Bitte keine sensiblen Angaben übermitteln.

Nennen Sie hier keine Gesundheitsdaten, Unfalldetails oder personenbezogenen Informationen über Beschäftigte. Diese können – falls erforderlich – später über einen geeigneten Weg abgestimmt werden.

Bitte ohne Gesundheits-, Unfall- oder Beschäftigtendaten.

Mit * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Gefährdungen bewerten. Handlungsbedarf klar priorisieren.

Im Erstgespräch klären wir Prüfbereich, vorhandene Unterlagen und den erforderlichen Leistungsumfang.

Persönlicher Rückruf

Telefonisch Kontakt aufnehmen

Zwischen 7 und 16 Uhr ist eine direkte telefonische Erreichbarkeit nicht immer möglich. Hinterlassen Sie gern eine Nachricht – eine Rückmeldung erfolgt in der Regel nach 16 Uhr oder am folgenden Werktag.

Anrufen und Nachricht hinterlassen +49 155 115 410 45